Arbeits- und Wegeunfälle

Berufsunfälle, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, Schul- und Kindergartenunfälle sind meldepflichtig und fallen in den Zuständigkeitsbereich einer Berufsgenossenschaft.
Zur Erst- und Weiterbehandlung solcher Unfälle verfügt Dr. A. Schmitt über die Zulassung zum Allgemeinen Heilverfahren und Besonderen Heilverfahren für alle Berufsgenossenschaften.







